Ernst Brust, Gründer und Geschäftsführer des Prüfinstituts velotech.de erweitert sein Sachgebiet. Er wird erster und derzeit einziger öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Elektrofahrräder.

Schon seit vielen Jahren ist der Fahrrad- und E-Bike-Experte Ernst Brust öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger für Fahrradschäden und -bewertung, sowie für Rollstühle und Gehhilfen mit Rollen. Am 21.05.2013 wurde nach Anhörung der IHK Würzburg-Schweinfurt eine Erweiterung des Sachgebietes auf Elektrofahrräder anerkannt.
E-Bikes sind deutlich komplexer als normale Fahrräder
Damit ist Ernst Brust der erste und somit einzige ö.b.u.v. Sachverständige für diese über die Fahrradbranche hinaus sehr präsente Produktgruppe. Sein jahrelanges Engagement in diesem Bereich wird damit nun offiziell bestätigt.
„Diese Produkte sind im technischen und gesetzlichen Themengebiet deutlich komplexer und umfangreicher zu betrachten als es die rein mechanischen Fahrräder sind. Kompetente und neutrale Sachlagenbeschreibung ist für viele Interessenskreise daher unabdingbar. Ich freue mich, dass die IHK Würzburg-Schweinfurt dies ebenso einschätzt und eine Erweiterung meines Sachgebietes nach Antragstellung und Prüfung vorgenommen hat“, so Ernst Brust nach Erhalt seines neuen Sachverständigen-Ausweises.
CE-Kennzeichnungsregeln für E-Bikes sind zu beachten
Seit geraumer Zeit setzt sich der Experte nicht nur für mehr Qualität beim E-Bike, sondern auch für die Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungsregeln ein. So benötigen alle Pedelecs bis zu einer maximalen Unterstützungsleistung von 25 km/h zum Beispiel eine EG-Konformitätserklärung in der Original-Bedienungsanleitung. Darüber hinaus besteht eine CE-Kennzeichnungspflicht. Diese ist laut velotech.de „kein Gütesiegel, Qualitätszeichen oder Prüfzeichen“, sondern stellt eine Herstellerselbstauskunft dar.
Schnelle Pedelecs der sogenannten S-Klasse dürfen laut velotech.de dagegen kein CE-Kennzeichen tragen. da es sich hier um Kraftfahrzeuge handelt.
Bilder: velotech.de
Guten Tag ich bin seit 2013 Besitzter eines E Bike Pedelek KTM Modell P29 RH 48 und leide darunter daß ich anfangs nur 60 km statt bis lt. Katalog bis 120 km fahren konnte und jetzt nur mehr 40-50 km. Meine Reklamationen werden immer mit der Bemerkung da kann man nichts machen abgewiesen.
Mit freundlichen grüße G. MARKO
Guten Tag Herr Marko,
mit einem einfachen „da kann man nichts machen“ würde ich mich nicht abwimmeln lassen.
Immerhin sollte der Fahrradladen sagen können unter welchen Bedingungen (Unterstützungsstufe, Streckenprofil, Beladung etc.) 120 km erreichbar sein sollen. Diese Distanz muss sich bei neuem Akku dann auch erreichen lassen. Alles andere ist ein Mangel!
Dass ein älterer Akku nachlässt ist klar. 20 Prozent Verlust sind nachvollziehbar.
Empfehlung: Neuen Akku ausprobieren, schriftliche Reklamation.
Oft zeigen sich die Hersteller durchaus kulant.
Beste Grüße und viel Erfolg
Reiner Kolberg
Sehr geehrter Herr Kohlberg, immer wenn ich die CE-Kennzeichnung lese oder höre frage ich nach der Prüfgrundlage. Für ein normales Fahrrad sowie für Pedelecs oder sogar für richtige e-Bikes. Könnten Sie mir hierfür bitte die richtigen Prüfgrundlagen für die CE-Konformität sagen?
Ich empfinde es als störend wenn die CE-Kennnzeichnung gleichzeitig gefordert und degradiert wird und auf Qualitätssiegel verwiesen wird. Eine CE-Kennzeichnung geht auch immer mit einer Konformitätserklärung einher. Die CE-Kennzeichnung ist ja schliesslich die Kennzeichnung der Konformität mit CE-Regelwerke oder den zugehörigen anerkannten nationalen Regelwerken. Ich stimme mit der Aussage überein, dass die Erfüllung der Regelwerke nicht immer unbedingt etwas mit der Qualität des Produktes zu tun hat. Das liegt aber nicht daran, wie es auch öfters zu lesen und hören ist, dass es „nur“ eine Herstellererklärung ist. Das stimmt zwar, beruht aber auf nachweissliche Prüfung nach den zugrundeliegenden Regelwerken. Dafür steht nämlich der Hersteller gerade. Diese Aussage wird immer mit einem Beigeschmack der Schwindelei ausgedrückt und ich empfinde es als absolut unprofessionell. Wir wissen auch, dass die Qualitätssiegel manchmal „Zielgerichtet“ ausfallen. Diese Skandale führen leider auch zur Wertminderung der in den allermeisten Fällen qualifizierten Überprüfung durch die verschiedenen anerkannten Institute.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse,
J.Moreno
Hallo,
das von Ihnen angesprochene Thema ist relativ komplex.
Deshalb möchte ich nur kurz antworten und im Weiteren den ZIV zitieren.
Generell ist es so, dass in der EU eine CE-Kennzeichnung für E-Bikes und Pedelecs verpfichtend ist.
Dies darf jedoch nicht angebracht werden, solange das Produkt nicht der von der EU vorgegebenen Maschinenrichtlinie entspricht. Die CE-Kennzeichnung ist natürlich kein echtes Qualitätssiegel. Sie soll vielmehr sicherstellen, dass in der EU angebotene Waren bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen. Sicherheit ist natürlich auch Qualität. Ob das Produkt damit auch wirklich hinsichtlich allgemeiner Eigenschaften (zum Beispiel Fahreigenschaften, Komfort, Haltbarkeit) „gut“ ist, ist damit noch nicht gesagt.
Der Zweirad-Industrie-Verband stellt zum Thema sicherheitstechnische Anforderungen fest:
Mehr dazu finden Sie auch beim Verein ExtraEnergy e.V., der sich schon seit Jahren mit dem Thema Pedelec-Technik intensiv befasst.
Zum Beispiel hier: http://extraenergy.org/main.php?language=de&category=information&id=35141
Die genauen Inhalte der Maschinenrichtlinie sind bei der EU online einsehbar.
vgl. auch Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/42/EG_%28Maschinenrichtlinie%29
Beste Grüße
Reiner Kolberg
Ich suche ein E.Bik das nicht gleich einen Rahmenbruch ,Leckerbruch oder Baterie verschleiß hatwelchens können Sie mir entfehlen. Meyer
Liebe Frau Meyer,
ich habe heute eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der Branche moderiert, wo es unter anderem auch um dieses Thema ging.
Es gibt allen Grund die Behauptungen von Stiftung Warentest und ADAC kritisch zu betrachten, denn in der Praxis – das kann Ihnen der Fachhandel bestätigen – kommen die von den Testern vorausgesagten (!) Schadensfälle nicht oder nur ganz vereinzelt vor. Stellungnahmen gibt es inzwischen von den betroffenen Herstellern.
Jedes Fahrzeug, jedes Teil und jede Batterie ist natürlich einem Verschleiß ausgesetzt. Konkret heißt das, dass der Akku im Laufe der Zeit an Leistung verliert. Ein Problem, das auch von Laptops und Handys bekannt ist.
Eine konkrete Kaufempfehlung kann ich Ihnen gerne geben:
Renommierte Marken betreiben eigene Testlabors oder lassen zertifizierte Labore testen.
Sollte es hier zu Brüchen kommen, werden Rahmen und Anbauteile wie Lenker modifiziert, bevor das Rad in den Handel kommt. Zu Belastungen gibt es verschiedenste Vorschriften von Gesetzgeberseite. Sie sind also hier auf der sicheren Seite.
Gefährlich kann es tatsächlich bei Billigimporten ohne entsprechende Prüfungen werden. Verpfichtend ist z.B. eine CE-Kennzeichnung. Gerade bei Käufen im Internet und Schnäppchenangeboten gilt es also aufzupassen und auf solche Kennzeichnungen, die auch in den Papieren vermerkt sein müssen, zu achten.
Viele Grüße
Reiner Kolberg
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